Wenn ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet, kann der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von der bestehenden Restforderung aus dem Vertrag abweichen. Der Leasing- oder Darlehensnehmer muss dann eine Restzahlung leisten. Die Differenz zwischen beiden Werten wird GAP genannt.Was tun, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet? Oft wird dann ein finanzieller Ausgleich fällig, weil der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von der Restforderung aus dem Leasing- oder Darlehensvertrag abweicht.Unsere GAP-Versicherung gibt Ihnen die Sicherheit, diese Lücke zu schließen. Egal, ob Sie Ihr Fahrzeug beruflich oder privat nutzen. Sie erhalten zusätzlich zur üblichen Entschädigung des eigenen Kasko- oder des gegnerischen Haftpflicht-Versicherers pauschal 20% des Wiederbeschaffungswertes zum Schadenzeitpunkt*. Sogar dann, wenn gar keine Restforderung mehr besteht!
Ihr GAP-Vorteil am Beispiel Leasing
Fahrzeugneupreis | | 15.000 € |
Wiederbeschaffungswert | | 12.000 € |
Restforderung aus Leasingvertrag | | - 13.000 € |
Differenz = GAP | | - 1.000 € |
Leistung GAP-Versicherung = | | |
20% des Wiederbeschaffungswertes* | | 2.400 € |
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* Entschädigung maximal bis Fahrzeugneupreis (bei Leasing auf Nettobasis, bei Finanzierung auf Bruttobasis).